Sofern ein Bauteil Geometrien aufweist, die sich im gewählten Maßstab auf Technischen Zeichnungen nur schwer erkennen lassen, besteht die Möglichkeit der vergrößerten Darstellung. Das trifft auch dann zu, wenn sich aufgrund einer besonderen Geometrie die Bemaßung entweder nur sehr umständlich oder gar nicht realisieren lässt. Für die normgerechte Darstellung von vergrößerten Einzelheiten gilt die DIN 6.
Die exakte Darstellung von Einzelheiten in Technischen Zeichnungen erfolgt folgendermaßen:
- Der zu vergrößernde Bereich des Werkstückes oder Bauteils wird eingerahmt bzw. um die betreffende Geometrie wird ein voller Kreis gezeichnet.
- Der Vergrößerungsausschnitt wird mit einem Buchstaben beschriftet.
- Später wird der gleiche Buchstabe zur Kennzeichnung der vergrößerten Darstellung der Einzelheit verwendet, damit auf der Technischen Zeichnung eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist.
- Um auf Technischen Zeichnungen die Verwechslung von Einzelheiten mit Schnittdarstellungen von vornherein auszuschließen, sind für die Kennzeichnung von Einzelheiten die letzten Buchstaben des Alphabetes zu nutzen, für Schnitte hingegen die ersten Buchstaben.
Beispiel für die vergrößerte Darstellung einer
Einzelheit in einer Technischen Zeichnung
Für die Wahl des Vergrößerungsmaßstabes der Einzelheit stellt eine spätere sinnvolle Bemaßungsmöglichkeit das wichtigste Entscheidungskriterium dar. Nach entsprechender Markierung können die maßstäblich vergrößerten Einzelheiten an beliebig freien Stellen auf der Technischen Zeichnung platziert werden. Besondere Begrenzungslinien sind nicht erforderlich. Bei der vergrößerten Darstellung von Schnitten auf Technischen Zeichnungen kann auf eine Schraffur vollständig verzichtet werden.