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Beim Bemaßen von Kegeln auf Technischen Zeichnungen sind einige Besonderheiten zu beachten. Die exakten Regeln zu den Maßeintragungen am Kegel sind in der Norm DIN ISO 3040 zusammengefasst.

Für die normgerechte Bemaßung von Kegeln sind folgende Einzelmaße erforderlich:

  • Die Kegelverjüngung: Diese wird durch das Verhältnis von 1 zu einem bestimmten Wert oder über einen besonders definierten Winkel bestimmt. Die Angabe auf der Zeichnung erfolgt mit 1 : x.
  • Der Durchmesser: Theoretisch kann eine beliebige Stelle des Kegels bemaßt werden. Liegt der Durchmesser jedoch weder am Anfang noch am Ende des Elementes, ist seine exakte Lage am Kegel zusätzlich zu bemaßen. Normaler Weise wird das Maß des großen Durchmessers am Ende des Kegels angegeben.
  • Ein Hilfsmaß, das sich auf den kleinen Durchmesser am anderen Ende des Kegels bezieht.
  • Ein zweites Hilfsmaß, mit dem der Einstellwinkel des Kegels angegeben wird – also der Winkel der Kegel-Verjüngung geteilt durch zwei. Beide Hilfsmaße werden in Klammern gesetzt.

Als Symbol für Kegel auf Technischen Zeichnungen dient ein gleichseitiges Dreieck, welches in Richtung der Kegelverjüngung zeigt. Es ist auf einer Hilfslinie, die abgewinkelt zur Mantellinie und parallel zur Kegelachse liegt, einzutragen. Das Symbol für den Kegel steht vor der Maßangabe für das Verjüngungsverhältnis.