Maschinenbau-Wissen.de
Die Maschinenbau-Community
Maschinenbau-Wissen
Maschinenbau-Skripte
Maschinenbau-Webverzeichnis
Bücher-Shop
Maschinenbau-Suche

Dies ist eine Online-Anleitung, in der beschrieben wird wie man eine Risikobeurteilung bzw. eine Risikoanalyse erstellen kann. Dabei wird das schrittweise vorgehen entsprechend Norm gezeigt.

Begriffsklärung: Risikobeurteilung / Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse und Risikobeurteilung handelt es sich um ein eigenes Feld im Bereich des Risikomanagements (Risk Management). Rechtlich erforderlich wird die Risikoanalyse aufgrund diverser Richtlinien und Gesetze. Zu diesen Schriften zählen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, die DIN 12100 oder auch das Produktsicherheitsgesetz. Doch auch aus eigenem Interesse des Maschinenentwicklers und Maschinenbetreibers sollte eine Risikobeurteilung erstellt werden. Denn die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut.

In der Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) findet man Gestaltungsleitsätze und Begriffsdefinitionen, die bei der sicheren Anlagen-Konstruktion helfen. Es wird darin auch beschrieben, wie man eine Risikoanalyse erstellen kann.

Anleitung- Risikobeurteilung erstellen

Zur Risikobeurteilung gehört das komplette Verfahren der Risikominderung*. Das Verfahren der Risikoanalyse und Risikobeurteilung gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Bestimmung der Grenzen der Maschine oder Anlage
  2. Identifizierung der Gefährdungen / Risiken
  3. Risikoabschätzung
  4. Risikobewertung
  5. Risikominderung

Dabei kann die Risikobeurteilung bereits nach dem vierten Schritt enden, falls die Maschine bzw. die jeweilige Funktion bereits als sicher betrachtet wird. Falls die Funktion als nicht genügend sicher bewertet wurde, muss eine Risikominderung erfolgen. Dies geschieht anhand geeigneter Maßnahmen.

Die folgende Grafik veranschaulicht das Vorgehen beim Erstellen einer Risikoanalyse:

Risikoanalyse erstellen 
Ablauf einer Risikoanalyse und –bewertung

  1. Bestimmung der Grenzen der Maschine oder Anlage

Zur Erstellung einer Risikoanalyse muss man als Erstes die Grenzen der Maschine festgelegen. Dies bezieht sich natürlich immer nur auf die Maschine, die bewertet werden soll. Die Grenzen der Maschine können dabei jedoch weiter ausgedehnt sein, als man im ersten Ansatz vermuten möchte.

  1. Identifizierung der Gefährdungen / Risiken

Im Zweiten Schritt der Risikoanalyse geht es um die Identifizierung der Gefährdungen. Hierzu nimmt man am besten die verschiedenen Tätigkeiten und die damit verbundenen Aufgaben in Augenschein. Es werden bei der Identifizierung der Gefährdungen sämtliche Lebensphasen der Maschine betrachtet – d.h. von der Herstellung bis zur Stilllegung.

  1. Risikoabschätzung

Nach der Identifizierung der Gefährdungen, folgt die Risikoeinschätzung. Diese wird im Rahmen der Risikoanalyse für jede Gefährdung durchgeführt, die zuvor identifiziert wurde. Dabei werden das Schadensausmaß, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Vermeidbarkeit abgeschätzt. Mit der Risikoabschätzung ist das Erstellen der Risikoanalyse abgeschlossen. Die restlichen Schritte zählen zum Bereich der Risikobewertung.

  1. Risikobewertung

Nach der Risikoabschätzung folgt unmittelbar die Risikobewertung. Beim Erstellen der Risikobewertung* muss geprüft werden, ob das Risiko für die jeweilige Gefährdung hinreichend gemindert wurde, oder ob weitere Maßnahmen zu Risikominderung erforderlich sind. Ergibt die Risikobewertung, dass ein Risiko hinreichend gemindert wurde, dann endet damit das Verfahren der Risikobeurteilung für das jeweilige Risiko.

 Risikobeurteilung erstellen
Erstellung einer Risikobeurteilung & Risikobewertung

  1. Risikominderung

Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Risiko für die betrachtete Gefährdung noch nicht ausreichend gemindert wurde, werden weitere Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich. Diese Maßnahmen müssen definiert werden, um danach das Risiko erneut zu bewerten.

Erste wenn das Risiko ausreichend verringert wurde, kann das Verfahren der Risikobeurteilung für die jeweilige Gefährdung abgeschlossen werden. Die 5 Schritte, mittels der wir die Risikobwertung und Risikoanalyse* erstellen, werde solange wiederholt, bis das Risiko gering genug ist. Was danach bestehen bleibt, wird als das vertretbare Restrisiko bezeichnet.